Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein bedeutendes Instrument in der Gestaltung des digitalen Raumes, das darauf abzielt, den Zugang und die Nutzung von Websites und mobilen Anwendungen für alle Menschen zu gewährleisten, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten.

Am 25. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland in Kraft und fungiert als Umsetzungsmaßnahme für die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Regelungen und Bedeutung

Das BFSG ist ein Gesetz, das die Anforderungen an die Barrierefreiheit für Websites und mobile Anwendungen festlegt. Das Hauptziel des BFSG ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im digitalen Bereich zu verhindern und ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern. Dazu gehört die Gewährleistung des Zugangs zu und der Nutzung von Informationen und Dienstleistungen, die online bereitgestellt werden.

Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Das BFSG betrifft eine breite Palette von Einrichtungen und Anbietern, darunter staatliche und kommunale Einrichtungen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, sowie Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen anbieten. Dabei umfasst es sowohl Websites als auch mobile Anwendungen und legt spezifische Anforderungen an Design, Entwicklung und Wartung fest, um eine barrierefreie Nutzung zu gewährleisten.

Barrierefreiheit auf Websites nach dem BFSG

Barrierefreiheit auf Websites nach dem BFSG umfasst verschiedene Aspekte. Dazu gehören unter anderem eine klare und verständliche Sprache, eine einfache Navigation, die Unterstützung von assistiven Technologien wie Bildschirmlesegeräten, sowie die Berücksichtigung von unterschiedlichen Nutzerfähigkeiten und -präferenzen bei der Gestaltung von Inhalten und Funktionen. Dabei müssen die Anforderungen an die Barrierefreiheit bereits bei der Planung und Entwicklung einer Website oder mobilen Anwendung berücksichtigt werden.

Durchsetzung und Kontrolle des BFSG

Die Durchsetzung und Kontrolle des BFSG liegt in der Verantwortung der jeweiligen nationalen Behörden. Diese sind dafür zuständig, die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen, Beschwerden und Meldungen entgegenzunehmen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Darüber hinaus ist jeder Anbieter selbst dafür verantwortlich, die Anforderungen des BFSG zu erfüllen und nachweislich eine kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit seiner Websites und mobilen Anwendungen anzustreben.


FAQs zu Barrierefreiheitsstärkungsgesetz