Mark Zuckerberg nutzt Messenger Signal

Zuckerberg nutzt Messenger Signal
Private Daten von insgesamt 533 Millionen Facebook-Nutzer tauchten kürzlich in einem Hacker-Forum auf. Die Daten stammen scheinbar aus einem Datenleck von 2019. Besonders brisant: preisgegeben wurde auch die Telefonnummer von Facebook-CEO Mark Zuckerberg. Ein Post auf Twitter enthüllt: Zuckerberg nutzt selbst nicht etwa WhatsApp, sondern Signal.
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Werbung verändert sich: weitere Tracking-Einschränkungen bei Google

weitere Einschränkungen beim Tracking
Google hat in einem Blogbeitrag erneut verkündet, das Tracking von Nutzern und personalisierte Werbung zukünftig zu unterlassen. Einen besonderen Anlass dazu gab es nicht, die Ersatz-Technologie wurde bereits im Januar angekündigt. Wenn mit der Mitteilung das Ziel verfolgt wird, dass viel über das Ende der personalisierten Werbung beim Suchmaschinengiganten berichtet wird, ist der Plan aufgegangen.
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Semrush geht an die Börse

semrush börsengang
Semrush – Tool-Anbieter und Plattform für Online-Sichtbarkeit- gab am Montag seinen Börsengang bekannt: das U.S.-Unternehmen soll an der New Yorker Börse unter dem Tickersymbol “SEMR” notiert werden. In der Registrierungserklärung wurden spannende Zahlen, Chancen und Risiken veröffentlicht.
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Google: 1,1 Millionen Euro Geldstrafe wegen irreführenden Hotelbewertungen

Google erhält in Frankreich eine Geldstrafe wegen irreführenden Hotelbewertungen
In Frankreich haben sich Hotelbesitzer über die bei Google angezeigten Bewertungen Ihrer Hotels beschwert, weshalb der Verbraucherschutz bereits 2019 angefangen hatte die Sache zu untersuchen. Ergebnis: Das französische Wirtschaftsministerium verhängt eine Geldstrafe in Millionenhöhe. Google hat die Strafe akzeptiert & zeigt nun andere Bewertungen an.
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Kartellrechtsverstoß: Kooperation des Gesundheitsministeriums mit Google verboten

Gericht schreitet ein: Kartellrechtsverstoß bei Google
Das Gesundheitsministerium & Google hatten im Rahmen der Informationspolitik während der Pandemie eine umstrittene Vereinbarung getroffen. Dadurch hatte sich die Plattform NetDoktor.de benachteiligt gefühlt und Klage eingereicht. Jetzt hat das Landgericht München I die Kooperation als Kartellrechtsverstoß eingestuft und nachträglich verboten.
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