Ab Juli gibt es keine Google Indexierung mehr für Websites, die nicht mit Mobilgeräten zugänglich sind.
Ab Juli gibt es keine Google Indexierung mehr für Websites, die nicht mit Mobilgeräten zugänglich sind.

Ab dem 05. Juli schließt Google Indexierungen von Websites aus, die über mobile Geräte nicht zugänglich sind. Das bedeutet eine große Auswirkung auf SEO, denn diese Websites ranken dann auch nicht mehr in den SERPs. Wie Du sicherstellst, dass Deine Websites weiterhin von Google indexiert werden, haben wir Dir im Folgenden zusammengefasst.

Letzter Schritt der Mobile-First-Indexierung von Google

Ab Juli werden Websites, die mit Mobilgeräten nicht zugänglich sind, nicht mehr bei Google indexiert. In seinem Blogbeitrag vom 03.06.24 führt John Mueller aus, dass diese Entwicklung der letzte Schritt Googles Mobile-First-Strategie sei:

We’re embarking on our final last step (that’s the plan!) of our migration to a mobile-first index for Google Search: the small set of sites we’ve still been crawling with desktop Googlebot will be crawled with mobile Googlebot after July 5, 2024.

John Mueller, Google Search Central Blog

Mit der Durchführung der Mobile-First-Indexierung hatte Google bereits im Jahr 2016 begonnen. Ziel dieser ist es, wie der Name bereits sagt, die Nutzung Googles über mobile Geräte zu verbessern. Diese Optimierung der Nutzererfahrung auf Mobilgeräten geht vor allem auf die Zunahme des mobilen Web-Traffic zurück.

Nun hat Google angekündigt, dass der Googlebot Smartphone auch die restlichen Websites crawlen und diejenigen Seiten aussortieren wird, die nicht über mobile Geräte zugänglich sind.

Google Indexierung sicherstellen: So klappt’s

Um sicherzustellen, dass die Google Indexierung von Websites weiterhin funktioniert, müssen Websitebetreibende die Zugänglichkeit ihrer Websites mit mobilen Geräten überprüfen. Sie müssen gewährleisten, dass ihre Websites auf mobilen Geräten geladen und angezeigt werden können:

“If your site’s content is not accessible at all with a mobile device, it will no longer be indexable.”

John Mueller, Google Search Central Blog

Die Google Indexierung geht also nicht verloren, wenn Websites nicht mobilfreundlich sind. Wichtig für eine weiterhin gelungene Google Indexierung einer Website ist lediglich ihre Zugänglichkeit mit mobilen Geräten, d.h. die Möglichkeit, eine Website ohne Probleme auch über mobile Geräte öffnen zu können.

Zur Überprüfung der Zugänglichkeit von Websites bietet sich das URL-Prüftool der Google Search Console an. Es zeigt etwaige Störungen und Probleme auf, wodurch Probleme leicht erkannt und behoben werden können.

Fazit

Google schließt seine Mobile-First-Indexierung nun mit einem letzten Schritt endgültig ab. Für die meisten Websitebetreibenden ändert sich durch die neue Entwicklung nichts, da die meisten Websites bereits mit Mobilgeräten zugänglich sind. Um sicherzustellen, dass ihre Websites mobil zugänglich sind, können Websitebetreibende ihre Funktionalität mit dem URL-Prüftool der Google Search Console überprüfen.

LINKSTUDIE 2024

Bock auf interessante Insights aus unseren Tests? Dann trage Dich kostenlos hier ein.

Wir versprechen, dass wir keinen Spam versenden! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

jetzt den contentking.de Newsletter abonnieren

Und wir halten Dich immer auf dem aktuellen Stand!

das könnte Dich ebenfalls interessieren

Google November 2024 Core Update beginnt

Google hat ganz offiziell das neue November 2024 Core Update verkündet und die Suchmaschinen Experten dieser Welt damit in Habachtstellung versetzt. Nachdem die letzten Google Core Updates teilweise verheerende Auswirkungen hatten, wartet man nun gespannt auf das finale Ausrollen, das sich allerdings Wochen hinziehen kann.

Zerschlagung von Google: Kartellverfahren im Fokus

Die mögliche Zerschlagung von Google ist zu einem zentralen Thema in der Digitalwirtschaft geworden, da Kartellbehörden in den USA und Europa die monopolartige Marktstellung des Unternehmens untersuchen. Im Fokus steht die Frage, ob strukturelle Maßnahmen nötig sind, um den Wettbewerb in der Internetsuche und Onlinewerbung zu fördern und Marktverzerrungen zu verhindern.