BGH Urteil: Facebook darf keine Daten sammeln
Neues Urteil vom Bundesgerichtshof: Facebook darf ab sofort keine Daten von anderen Plattformen nutzen und verknüpfen. (Bildquelle: istockphoto, fotogestoeber.de)

Es ist entschieden: Facebook missbraucht seine Vorherrschaft im Markt. Diese Entscheidung im Zuge einer Verbotsverfügung des Bundeskartellamts wurde vom Bundesgerichtshof im Eilverfahren getroffen.

Die Konsequenz: Facebook muss die die Zusammenführung von Nutzerdaten aus Facebook, WhatsApp, Instagram und Co. vorerst beenden.

Daten aus unterschiedlichen Diensten

Was jeder weiß, bzw. wissen sollte: bei der Einrichtung eines Facebook-Accounts muss der Datennutzung zugestimmt werden. An dieser Stelle passierte jedoch bisweilen folgendes: Facebook sammelte nach der Zustimmung nicht nur personenbezogene Daten durch die Nutzung von Facebook selber, sondern erlaubte sich damit auch die Zusammenführung sämtlicher Daten des Nutzers aus weiteren Diensten und Plattformen des Konzerns. Die Daten flossen also nicht nur über das persönliche Facebook-Konto an Facebook, sondern auch aus WhatsApp, Instagram und Co.

Dieses Vorgehen wurde im Februar 2019 vom Bundeskartellamt verboten:

“Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen”

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts (Pressemitteilung)

Festgelegt wurde, dass Nutzer explizit der Datennutzung aus verschiedenen Diensten zustimmen müssen – und damit die Wahl haben, welche personenbezogenen Daten gesammelt werden dürfen.

Facebook: Beschwerde gegen das Verbot

Gegen den Beschluss des Bundeskartellamts von 2019 legte Facebook Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) ein. Hierzu ist bisher keine Entscheidung in der Hauptsache gefallen. Allerdings wurde im August 2019 der Vollzug des Verbots durch das OLG aufgehoben.

Verbot vorerst gültig

Gegen die Entscheidung des OLG rief das Bundeskartellamt aus und beantragte eine Eilentscheidung – die nun das Verbot bestätigte. Facebook muss sich so lange an das Verbot halten, bis seine Klage vor dem OLG durchkommt.

Auch interessant: Facebook und der Umgang mit rechtsradikalen Gruppen – mehr dazu in folgendem Beitrag der tagesschau.de:

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