Senkung der Mehrwertsteuer ab 01. Juli 2020
Ab dem 01. Juli 2020 wird die Mehrwertsteuer in Deutschland um mehrere Prozentpunkte gesenkt. Klingt auf den ersten Blick positiv, aber gerade Onlinehändler stellt diese Umstellung teilweise vor große Herausforderungen.

Die deutsche Bundesregierung hat im Rahmen der Staatshilfen im Zusammenhang mit der Corona-Krise ein neues Hilfspaket geschnürt: Die Mehrwertsteuersätze werden ab dem 1. Juli 2020 von 19% auf 16%, respektive 7% auf 5% gesenkt. Zunächst wird diese neue Regelung bis Ende des Jahres gelten. Danach wird neu entschieden, bzw. es ist geplant wieder zu den noch aktuell geltenden Prozentwerten zurück zu kehren.

Onlinehandel im Zugzwang

Nicht nur für die Offline-Wirtschaft ist die Umstellung eine große Herausforderung, auch der Onlinehandel sieht sich einem größeren Projekt gegenüber gestellt: vor allem auf Grund des sehr kurzen Zeitfensters, das noch bis zur Umsetzung verbleibt.

Wer meint, dass eine Umstellung der Mehrwertsteuersätze in einem Onlinehsop doch mit 2 Klicks erledigt sein sollte, der irrt: für kleinere Shops mit Sicherheit nur ein kleiner Aufwand, aber gerade für etwas größere Onlinehändler ergeben sich daraus diverse zusätzliche Baustellen, die alle in diesem kurzem Zeitraum erledigt sein wollen. Große Handelsplattformen, die Händler Verkaufsmöglichkeiten anbieten (z.B. eBay) und multinational unterwegs sind, haben ebenfalls das Nachsehen bei der Umstellung und vermutlich einen erhöhten Programmieraufwand.

Die Umstellung der Mehrwertsteuersätze an sich ist in vielen Fällen gar nicht das eigentliche Problem: spannend und anstrengend wird es dann, wenn die Änderungen vertestet werden müssen, denn in komplexeren digitalen Handelssysteme gibt es meist nicht nur den Shop als solches, sondern auch zahlreiche Satelliten-Plattform rings um das Projekt. Produktfeeds für Preisvergleicher und Produktsuchmaschinen, Datenfeeds für Affiliateplattformen bzw. Publisher und die entsprechenden Integrationen mit und an das eigene Warenwirtschaftssystem oder sonstige SCM-Systeme.

UND: die digitale Werbewirtschaft unterliegt schon seit Jahren einem harten Preiskampf beim Einkauf der Werbemittel. Da wird unter Einsatz von CLV-Modellen und komplexen ROIads-Kalkulationen um jeden zehntel-Cent gekämpft. Eine auf den ersten Blick einfache Mehrwertsteuerumstellung kann auch hier weitreichende Folgen haben, die man nicht einfach so unter den Tisch kehren kann, vor allem wenn das Unternehmen die Netto- und eben nicht die Bruttopreise anpassen.

Anpassung: Netto- oder Bruttopreise?

Es gibt ein weiteres Problem! Die aktuelle Vorgabe betrifft nur die jeweiligen Steuersätze. Am Ende des Tages hat das Unternehmen die Wahl, ob die Netto- oder die Bruttopreise angepasst werden.

Beispiel:
Ein Großpackung Toilettenpapier kostet brutto aktuell 3,99 Euro inkl. der noch zu berechnenden 19% MwSt. Ergibt einen Nettowarenwert von 3,353 Euro (die dritt Nachkommastelle ist absichtlich genannt, denn die ist für große Lebensmitteldiscounter bei den umgesetzten Mengen durchaus noch ein wichtiger Kalkulationsfaktor). Nun hat der Beispiel-Discounter im Rahmen der Umstellung 2 Möglichkeiten:

  1. Nettopreis belassen: ergibt einen neue Bruttopreis von 3,889 Euro.
  2. Bruttopreis belassen: ergibt einen neuen Nettopreis von 3,439 Euro.

Das Problem am ersten Modell: es wird je nach Ursprungspreis viele sehr “unrunde Summen” geben, wenn man auf den ursprünglichen Nettopreis den neuen Steuersatz von 16% anwendet. Das Konzept der gebrochenen Preise wird damit zwangsweise obsolet bzw. kann nicht mehr angewendet werden.

Und auch hier wird bereits deutlich, dass der Umstellungszeitraum deutlich zu kurz ausfällt. Die Entscheidung, welcher Grundpreis angepasst werden soll kann gerade in großen Unternehmen sehr komplex sein und ist nicht innerhalb von 3 Wochen zu treffen. Egal ob stationärer Einzelhandel oder Onlineshop: mit einer reinen zahlen- bzw. wertemäßigen Anpassung zweier Steuersätze ist es eben leider nicht getan.

physische Produkte vs. digitale Dienstleistungen und Softwareprodukte

Noch etwas komplexer wird es, wenn Leistungszeiträume nicht zum Monatsende abgegrenzt werden können. So z.B. der Fall bei den meisten bezahlten SAAS-Lösungen. In der Regel bezahlt der Nutzer für einen Monat im Voraus und selbst wenn rückwirkend berechnet werden sollte, was passiert, wenn der Account am 15. Juni 2020 abgerechnet wird? Exakt, es gibt ein buchhalterisches Problem! Die eine Hälfte des Leistungszeitraums muss mit 19%, die zweite mit 16% besteuert werden. Es gibt kein CMS oder Shopsystem, dass solche Switches ohne größere programmiertechnische Aufwände realisieren kann. Und selbst dann ist es damit nicht getan: alle Änderungen müssen getestet und abgenommen werden. In nur 3 Wochen eigentlich nicht zu schaffen.

Zeit, Kosten und Ressourcen

Es sollte mittlerweile jedem Online-Unternehmer klar sein, dass die Umstellung nicht nur Zeit, sondern auch Geld kosten wird. Sofern man adhoc technische Ressourcen in Form von Entwicklern überhaupt in dem anvisierten Zeitfenster bekommt. Nicht jedes Unternehmen hat InHouse-Personal, das mal eben beauftragt werden kann. Und gute externe Ressourcen sind meist knapp, teuer und zeitlich schwer zu koordinieren.

All das sind weitere Herausforderungen vor denen Unternehmen nun stehen, und die dazu beitragen, dass das Feedback zur Mehrwertsteuersenkung nicht überall positiv ausfällt.

Mehrwertsteueranpassung: Utopie oder reale Hilfe?

Viele Unternehmer und auch Privathaushalte sind der Meinung, dass die geplante Hilfe allerdings aus vielerlei Hinsicht eher verpuffen als helfen wird.

Es bleibt abzuwarten, ob die Mehrwertsteuersenkung am Ende des Tages auch beim Verbraucher ankommt.

B2B Geschäftsmodelle bleiben auf den Kosten sitzen

Für Unternehmen, die nur an Geschäftskunden verkaufen ist die Umstellung natürlich noch ärgerlicher: da die Umsatzsteuer ja sowieso immer abgeführt werden muss (oder rückerstattet wird), entstehen hier nur Kosten, die nicht wieder reinzuholen sein werden. Und angesichts der Tatsache, dass dann zum 01. Januar 2020 alles wieder rückgängig gemacht werden muss, ist die Anpassung der MwSt.-Sätze doppelt belastend.

Probleme bei der Umsatzsteuervoranmeldung absehbar

Für den Übergangszeitraum sind daher auch diverse Probleme bei den für Unternehmen verpflichtenden Umsatzsteuervoranmeldungen direkt absehbar. Gerade kleinere Firmen oder Einzelunternehmen, die sich selbst darum kümmern, dürfte die Umstellung zu größerer Verwirrung führen. Außerdem ist die Frage, ob die Finanzämter dem Zeitdruck standhalten können und eigene Schnittstellen wie Elster & Co. in der Kürze der Zeit umstellen können.

Die großen Profiteure der Umstellung dürften insgesamt die Steuerberater sein, ohne deren Expertise viele Unternehmer hoffnungslos überfordert sein dürften.

20 Millarden weniger

Laut Aussagen der deutschen Bundesregierung reißt die Senkung der Mehrwertsteuer ein zusätzliches Loch in den Haushalt: aktuelle Schätzungen gegen davon aus, dass weitere 20 Milliarden fehlen werden.

Kosten für die Mehrwertsteuerumstellung

Die temporäre Umstellung der Mehrwertsteuersätze ist nicht nur für den Onlinehandel eine große finanzielle Herausforderung. Printwerbung, Produktkataloge, Preisschilder und sonstige Werbemittel, die Preisangaben enthalten müssen beispielsweise komplett neu überarbeitet werden.

Wir haben es mit einem vergleichsweise hohen Aufwand zu tun. Das würde einen hohen zweistelligen Millionenbetrag kosten.

Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland

Und selbst der stationäre Handel muss digital handeln in der Umstellung: Kassensysteme müssen angepasst, Rechnungsvorlagen überarbeitet und dann muss das Endergebnis natürlich noch im Detail geprüft werden.

Experten gehen übrigens davon aus, dass selbst Vollsortimenter die Anpassung zwar vor dem steuerrechtlichen Hintergrund angehen, aber nach Modell 2: der Bruttopreis bleibt. Die Steuersenkungen werden dann möglicherweise an der Kasse als Gesamtrabatt oder in Form von Einkaufsgutscheinen weiter gegeben.

Erste direkte Folgen für Onlinehändler sichtbar

In Fachforen und Facebook-Gruppen beklagen Onlinehändler erste Retouren von Kunden, die gerade Ware bestellt haben. Diese wird nun zurück geschickt, um dann ab 01. Juli 2020 mit dem ermäßigten Steuersatz erneut bestellen zu können. Sehr unschön, da der Kunde natürlich das Recht dazu hat und der Händler auf den Retourekosten sitzen bleiben wird.

Weitere interessante Links zum Thema Mehrwertsteuersenkung:

Schreibe einen Kommentar

jetzt den contentking.de Newsletter abonnieren

Und wir halten Dich immer auf dem aktuellen Stand!