dritte kartellrechtsklage gegen google
Es ist bereits die dritte große Klage gegen den Tech-Giganten Google in diesem Jahr. Nach der US-Regierung und einigen US-Staaten verklagen nun weitere 38 US-amerikanische Staaten das Unternehmen. Die Vorwürfe ähneln jenen aus den ersten beiden Anklagen.

Es wird ernst für den Suchmaschinen-Monopolisten Google, denn das Unternehmen sieht sich der dritten großen Kartellrechtsklage des Jahres gegenüber. Bereits im Oktober 2020 trudelte die erste Klage gegen Google ein – Ankläger: niemand geringeres als die US-Regierung. Der Vorwurf: wettbewerbsfeindliches Verhalten und Missbrauch der Marktmacht. Letzte Woche kamen zehn US-Staaten als Ankläger hinzu, die Google Kartellbildung mit Facebook, Weitergabe von Daten an das Social Media-Unternehmen und absichtliche Monopolisierung vorwerfen.

Google als “Gatekeeper” des Internets

Weitere 38 US-Staaten unterzeichneten die dritte Kartellrechtsklage gegen Google. Auch hier steht die wettbewerbsfeindliche Manipulation, speziell des Suchmaschinenmarkts, im Vordergrund. Generalbundesanwältin Letitia James bezeichnete das Unternehmen als “Gatekeeper des Internets” und erklärte die Gründe der Anklage:

“Google bestimmt so viele Bereiche unserer digitalen Wirtschaft und hat seine Dominanz genutzt, um Konkurrenten illegal zu vernichten, fast jeden Aspekt unseres digitalen Lebens zu überwachen und Milliardengewinne zu erzielen. Durch sein illegales Verhalten hat das Unternehmen dafür gesorgt, dass sich Hunderte von Millionen Menschen zuerst an Google wenden, wenn sie nach einer Antwort suchen, aber man braucht keine Websuche, um zu verstehen, dass unkontrollierte Unternehmensmacht keine unverhältnismäßige Kontrolle über unsere Daten und Informationen haben sollte. Seit Jahrzehnten fungiert Google als Gatekeeper des Internets und hat unsere Daten als Waffe eingesetzt, um Konkurrenten auszuschalten und unsere Entscheidungsfindung zu kontrollieren – mit dem Ergebnis, dass wir alle mehr für die Dienste bezahlen, die wir täglich nutzen.”

US-Generalbundesanwältin Letitia James, Pressemitteilung

Die erneute Klage wird von Generalbundesanwalt des US-Staats Colorado – Phil Weiser- und seinem Kollegen Doug Peterson aus Nebraska angeführt. Neben den bereits erwähnten Vorwürfen werden Google viele weitere manipulative Praktiken unterstellt. Es geht beispielsweise um die voreingestellte Standard-Suchmaschine auf Apple-Geräten. Google soll für dieses Privileg satte 8 bis 12 Milliarden US-Dollar auf den Tisch legen – und damit den Markt für andere Suchmaschinenanbieter untergraben.

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Zudem benachteilige der Tech-Gigant andere Marktplätze mit Suchfunktion – wie etwa Yelp oder Expedia.

Googles Statements

Googles Director für Economic Policy – Adam Cohen – rechtfertigte die Funktionsweise der Google-Suche wie folgt als Antwort auf die Vorwürfe:

“In dieser Klage werden Änderungen am Design der Google-Suche gefordert, wodurch wir gezwungen werden, Online-Vermittler anstelle von direkten Verbindungen zu Unternehmen hervorzuheben. Eine Umgestaltung der Google-Suche auf diese Weise würde die Qualität der Suchergebnisse beeinträchtigen. Und es würde auf Kosten von Unternehmen wie Einzelhändlern, Restaurants, Werkstätten, Fluggesellschaften und Hotels gehen, deren Einträge in Google ihnen helfen, entdeckt zu werden und direkt mit Kunden in Kontakt zu treten. Sie hätten es schwerer, neue Kunden zu erreichen und mit großen Handels- und Reiseplattformen und anderen Aggregatoren und Zwischenhändlern zu konkurrieren.”

Adam Cohen, Economic Policy Director, Google

Fazit: jahrelang hat es gedauert, bis Googles Verhaltensweisen tatsächlich zu einer Klage führten. Ob sich das Unternehmen in Zukunft einer strengeren Regulierung gegenüber sieht, wird der Ausgang der Anklageverfahren zeigen – das könnte allerdings noch eine Weile dauern.

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